Recht

Rechtliche Änderungen zum Jahresbeginn

Der bvkm informiert: was ändert sich rechtlich zum Jahresbeginn 2026?


Unser Bundesverband bvkm hat die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die seit Jahresbeginn 2026 gelten, kurz und knapp zusammengefasst.
So gilt z.B. für Leistungen der Eingliederungshilfe ein neuer Vermögensfreibetrag von 71.190 Euro sowie
neue Einkommensgrenzen.
Die jährliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer wurde auf 450 Euro erhöht (wird nur auf Antrag ausgezahlt!).

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nur noch halbjährlich ein Beratungsbesuch abrufen.

Das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten des Pflegebedürftigen wird nun acht Wochen (statt bislang vier Wochen) weitergezahlt.

Alle Änderungen zum Nachlesen finden Sie unter https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

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Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung

bvkm veröffentlicht 9. Auflage des Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“

Eine Frage, die viele Eltern behinderter Kinder beschäftigt: „Wie können wir sicherstellen, dass unser Kind nach unserem Tod gut versorgt ist und ein erfülltes Leben führen kann?“ Ein guter Baustein ist hier das sog. Behindertentestament, das Eltern die Möglichkeit bietet, in besonderer und rechtlich sicherer Weise ihr behindertes Kind wirksam zu seinen Gunsten abzusichern.

Der Ratgeber erläutert ausführlich und anhand eines konkreten Beispiels, welche erb- und sozialrechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sog. Behindertentestaments zu berücksichtigen sind. 

Unser Bundesverband bvkm hat aktuell sein Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ überarbeitet.
Sie finden diesen Ratgeber unter https://bvkm.de/ratgeber/vererben-zugunsten-behinderter-menschen/

Ab sofort gibt es den aktuellen Ratgeber auch als barrierearme Version zum kostenlosen Herunterladen. In gedruckter Form kann er ebenfalls bestellt werden.

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Grundsicherung, Pflegeversicherung & Co. - Das ändert sich zum Beginn 2024

Grundsicherung, Pflegeversicherung & Co. -
Das ändert sich zum Beginn 2024

Alle Jahre wieder gibt es rechtliche Änderungen mit Beginn des neuen Jahres. 2024 bildet hier keine Ausnahme.
Unser Bundesverband bvkm hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
So wurde das Pflegegeld und die Pflegesachleistung erhöht, für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 unter 25 Jahren gibt es ein gemeinsames Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Kinderkrankentage wurden auf 15 Tage je berufstätigem Elternteil erhöht sowie die Monatsbeträge der Grundsicherung wurden ebenso erhöht und bei der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Einkommens- und Vermögensfreibeträge.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

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Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es: 

Der bewährte Rechtsratgeber des bvkm wurde komplett überarbeitet und gibt einen Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche.

Berücksichtigt sind bereits die Änderungen, die erst zum 1.1.2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft treten werden, darunter die stufenweise Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrages für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Die Webversion des Ratgebers steht ab sofort zum Download bereit. Die Printversion erscheint demnächst. 

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Neu! Rechtssammlung zur Barrierefreiheit.

Neu! Rechtssammlung zur Barrierefreiheit.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt als neues Angebot online eine Übersicht von Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene bereit, die Anforderungen an die Barrierefreiheit enthalten. Eine solche Sammlung existierte bislang nicht.

Diese umfassende Rechtssammlung enthält zurzeit über 100 Gesetze und Verordnungen, sie wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.  

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